Die Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes ist mit Zustimmung des Bundesrates am 15.04.2011 erfolgt.
Damit wird für den staatlich geprüften Techniker die Anerkennungsvoraussetzung geschaffen, um „amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen“ zu werden (im Volksmund: TÜV-Prüfer). Mit der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift werden den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik neue berufliche Türen geöffnet.